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Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Dr. Felix Karl Vogl

Aktuelle Entscheidungen

In dieser Rubrik präsentieren wir Ihnen fortlaufend aktuelle Entscheidungen zum Recht der Insolvenzanfechtung (oder der Gläubigeranfechtung).

Sie ersehen daran auch, dass wir in unseren Spezialgebieten stets auf dem neuesten Stand sind.

 

BGH 16.01.2025, IX ZR 60/24:

Mit diesem Beschluss hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klage eines deutschen Insolvenzverwalters gegen den polnischen Fiskus auf Rückzahlung einer Überweisung von Steuern grundsätzlich am Prinzip der Staatenimmunität scheitert – es ist einem deutschen Gericht verwehrt, hoheitliche Handlungen eines ausländischen Staates im Wege der Insolvenzanfechtung durch Gerichtsurteil rückgängig zu machen.

Die Entgegennahme von Steuerzahlungen sieht der Bundesgerichtshof offenbar als hoheitliche Tätigkeit an, die unter die Staatenimmunität fällt - eine sehr fragwürdige Einordnung durch das deutsche Höchstgericht.

Gleichzeitig hat der BGH entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob in der Zustimmung sowohl Polens als auch der BRD zur Europäischen Insolvenzrechtsverordnung (EuInsVO) ein impliziter Verzicht auf den Einwand der Staatenimmunität enthalten ist.

Wird diese Frage durch den EuGH bejaht, so sind auch Abgabenzahlungen an den ausländischen Fiskus eines EU-Mitgliedstaates, der sich der EuInsVO unterworfen hat, durch einen Masseverwalter im Insolvenzverfahren eines anderen EU Mitgliedstaates gerichtlich anfechtbar.

Es bleibt spannend!