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Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Dr. Felix Karl Vogl

Typische "Anfechtungsopfer"

Es gibt durchaus typische Branchen und Berufsgruppen, die häufig Gegner von Insolvenzanfechtungen sind.

Warum?

Weil es Berufsgruppen gibt, die typischerweise tiefen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse von (später insolvent werdenden) Unternehmen haben oder sich diesen zumindest verschaffen können – das fällt diesen Berufsgruppen in der Insolvenzanfechtung oft auf den Kopf, denn zahlreiche Anfechtungstatbestände drehen sich um das Wissen oder Wissenmüssen von der Insolvenzsituation.

Sehr häuftig Anfechtungsgegner von Insolvenzanfechtungen sind daher:

  • Banken
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Geschäftsführer (des Insolvenzschuldners oder von Konzernunternehmen)
  • Vorstandsmitglieder (des Insolvenzschuldners oder von Konzernunternehmen)
  • Aufsichtsratsmitglieder (des Insolvenzschuldners oder von Konzernunternehmen)
  • Konzerngesellschaften des insolventen Unternehmens (Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, Schwestergesellschaften)
  • Angestellte in Leitungsfunktionen (z. B. Prokuristen, Personalverantwortliche, Finanzverantwortliche, Leiter des Rechnungswesens)
  • Vermieter
  • Langjährige Lieferanten
  • Versorgungsunternehmen

Doch Halt!

Nur weil Sie einer der genannten Berufsgruppen angehören ist die Anfechtung noch nicht erfolgreich. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an!

Wer zum Beispiel

  • Steuerberater des Insolvenzschuldners war, aber die Unterlagen immer mit großer Verspätung geliefert bekommen hat und daher die Buchhaltung regelmäßig erst mit Monaten Verzögerung fertigstellen konnte

  • Als Notar über mehrere Jahre hinweg nur punktuell mit Vertragserrichtungen befasst war und in die wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Einblick hatte

  • Als Vermieter zwar bemerkt hat, daß Mietzinse nur noch schleppend bezahlt werden, aber dennoch aus bestimmten Gründen keinen Verdacht schöpfen musste

  • etc. etc. etc.

kann sich einer Anfechtung oft erfolgreich entgegenstellen.


So wie jeder Fall verschieden ist er halten Sie bei uns auch maßgeschneiderte und individuelle Beratung für Ihr Anfechtungsproblem.